Wohnraumvermessung -

Es geht um jeden Quadratmeter


 Haben Sie sich entschieden, eine Immobilie zu kaufen, mieten oder zu verkaufen? Dann vergewissern Sie sich über die tatsächliche Größe der Wohn- oder Gewerbeflächen. Ich vermesse und berechne nach DIN und Wohnflächenverordnung (WoFlV). Ich helfe Ihnen schnell und zuverlässig.    


 Was sollte man bei einer Wohnflächenvermessung beachten?


Vor dem Kauf einer Immobilie sollte eine Begehung und eingehende Prüfung der Wohnung, des Hauses oder der Gewerbeimmobilie durchgeführt werden. Eine Gewährleistung oder absolute Sicherheit gibt es weder vom Verkäufer noch von einem Immobilienmakler. So gut wie immer werden die Flächenmaße aus den vorliegenden Plänen und Berechnungen in  das Exposé übernommen. Diese stimmen jedoch nur selten mit einer tatsächlichen Wohnflächenvermessung überein.  

 

Nutzen Sie die Expertise unserer Sachverständigen beim Vermessen einer Immobilie.    

      

 Mit meiner Wohnraumvermessung für Wohnung, Haus und Gewerbeimmobilie sind Sie auf der sicheren Seite. Ich prüfe für Sie während des Besichtigungstermins die Flächen der Immobilie schnell und zuverlässig.     



Benötigte Unterlagen



 Folgende Unterlagen müssen mir zur Verfügung stehen:    

  • Flurkarte         
  • Grundrisse         
  • Exposé         
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung         
  • aktueller Auszug aus dem Grundbuch         
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung         
  • Energieausweis         

 Sie haben nicht die erforderlichen Unterlagen? Kein Problem!

Ich helfe Ihnen, alles zu beschaffen.    


Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.

Verkäufer sind nach der neuen EnEV dazu verpflichtet, dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Bei Neuvermietung oder Verpachtung ist der Energieausweis ebenfalls vorgeschrieben.

Die Immobilienanzeige in kommerziellen Medien muss nach der neuen EnEV Informationen zum energetischen Zustand der Immobilie enthalten.

Die EnEV unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen, den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieauseis.


Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden der bauliche Zustand der Immobilie und die Haustechnik zugrunde gelegt. Daher ist die bedarfsorientierte Berechnung neutraler und ermöglicht einen guten Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs (Heizung, Warmwasserbereitung) der Immobilie erstellt und ist damit sehr stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird derzeit für Wohngebäude mit einem Heizsystem angeboten.


Der verbrauchsorientierten Energieauseis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus.

Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden wie die lokalen Witterungsverhältnisse für die einzelnen Abrechnungsperioden. Letzteres ist nötig, da ein besonders milder Winter ansonsten einen besseren energetischen Zustand des Hauses vorspiegeln könnte, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Dämmzustand. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors.

Grundsätzlich gilt: Der verbrauchsorientierten Energieauseis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der verbrauchsorientierten Energieauseis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.





Sachverständigenbüro
Achim Krüll